Voraussetzungen

Aufenthaltsdauer
  • Die Mietdauer für die Gästezimmer resp. -wohnungen ist auf maximal ein Jahr beschränkt und stehen primär Personen der Empa/Eawag sowie bei freier Kapazität der ETH Zürich zur Verfügung.
  • Nur bei freien Kapazitäten kann die Mietdauer maximal bis zu einem Jahr verlängert werden.

  

Kaution

Jeder Gast/Mieter verpflichtet sich zur Zahlung einer Kaution von CHF 600.- für ein Zimmer resp. CHF 1000.- für eine Wohnung (auch für Kurzaufenthalte). Die Kaution wird mittels eines QR-Code Einzahlungsscheins nach Ankunft des Gastes beglichen. Es werden keine Barzahlungen im Gästehaus akzeptiert.

Der Gast/Mieter haftet u.a. für folgende Punkte:

  • Schlüsselverlust
  • Reparaturen von Beschädigungen
  • Grobe Verschmutzung des Zimmers, die eine Sonderreinigung erfordert
  • Grobe Verschmutzung von Gemeinschaftsräumen, Einrichtung und Inventar, z.B. extrem verunreinigtes Kochgeschirr, Backofen, Mikrowelle oder Unterlassen der Müllentsorgung.
  • Grobe Verstösse gegen den Mietvertrag, die Hausordnung und die Anweisungen der Gästehausorganisation.

Entstehende Kosten werden separat direkt in Rechnung gestellt.

 
 

Regelungen zur Reinigung und zum Waschen

Zimmer

  • Für die Reinigung seines privaten Zimmers ist der Untermieter während seines Aufenthalts selbst zuständig und verantwortlich.
  • Bei Wechsel des Untermieters erfolgt eine professionelle Zimmerreinigung.
  • Sollte der Umfang der Austrittsreinigung das übliche Mass übersteigen, so werden dem Gast die anfallenden Kosten von der Kaution abgezogen.

Gemeinschaftsräume

  • Für die grundsätzliche Ordnung und Sauberkeit der Gemeinschaftsräume sind die Untermieter selbst zuständig und verantwortlich.
  • Für die tägliche Entsorgung von leeren Flaschen (auch Pet), Aluminium-Produkten, Karton, Altpapier und Hauskehricht etc. sind die Gäste selbst zuständig und verantwortlich.
  • Die Gemeinschaftsräume werden wöchentlich professionell gereinigt.
  • Am letzten Arbeitstag eines Monats findet keine Reinigung statt, da unser Reinigungs-Team mit der Austrittsreinigung belegt ist.

  
Waschen der zur Verfügung gestellten Wäsche

  • Jeder Untermieter erhält bei Anreise je zwei vollständige Sets Bett- und Frotteewäsche
  • Die zur Verfügung gestellte Wäsche wäscht der Untermieter während seines Aufenthaltes selbst.
  • Bei nicht gerechter Pflege wird der Untermieter schadenersatzpflichtig
  • Bei Mieterwechsel werden die Wäschesets gewechselt und professionell gewaschen.
An- und Abreise

Ein- und Austritte finden seitens des Gästehausmanagements ausschliesslich während der Öffnungszeiten statt.

Keine An- und Abreisen an Wochenenden und Feiertagen sowie außerhalb der Öffnungszeiten des Offices.

Zwischen Weihnachten und Neujahr sind keine Ein- und Austritte möglich, die Reinigung entfällt.

Hinweis

Die Bewohner unserer Gästezimmer stammen aus über 40 verschiedenen Ländern und vielen unterschiedlichen Kulturen. Wir möchten Sie daher informieren, dass es in der Schweiz üblich ist, dass sich Männer und Frauen eine Wohnung gemeinschaftlich teilen.

 



Office Hours

Montag - Freitag, 08.30 - 12.00 Uhr