Bundesrat beschliesst zusätzliche Mittel, um Technologie, Innovation und Forschung zu fördern

Sondermassnahmen gegen den «Starken Franken»

31.08.2011 | REMIGIUS NIDERÖST

Der Bundesrat hat heute ein umfangreiches «Massnahmenpaket 2011» in der Höhe von 870 Mio. Franken beschlossen, um Schweizer Exportunternehmen rasch und wirksam im Kampf gegen den «Starken Franken» zu unterstützen. Darin sind unter anderem 212.5 Mio. Franken für die Technologie- und Innovationsförderung vorgesehen, beispielsweise durch Sondermassnahmen der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im Umfang von 100 Mio. Franken. Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlamentes treten die Massnahmen auf Mitte Oktober in Kraft.

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Der «Starke Franken» wird auf absehbare Zeit ein grosser Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Exportwirtschaft bleiben. Er bedroht insbesondere die KMU und damit zahlreiche Arbeitsplätze in der Schweiz. Der Produktionsstandort Schweiz steht vor grossen Herausforderungen: Die Investitionsfähigkeit der Exportwirtschaft ist durch Margeneinbrüche geschmälert, künftige Investitionsentscheide könnten gegen den Standort Schweiz fallen. Innovations-, Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen können ohne zusätzliche Unterstützung nicht schnell genug erzielt werden, um den Fortbestand von Unternehmen und Arbeitsplätzen in der Schweiz zu sichern.
Der Erfolg des Exports liegt weitgehend in der Innovation: Innovation ist der wirksamste Weg, durch zusätzlichen Kundennutzen die Preise der Produkte zu erhöhen und die Frankenstärke dadurch zu kompensieren. Die Nutzung von Forschungsergebnissen und entsprechendem Knowhow für marktfähige Innovationen ist ein wichtiger Teilbereich, in dem die KTI als Innovationsförderagentur des Bundes zusammen mit Forschungsinstituten wie der Empa rasche und wirksame Unterstützung leisten kann. Die Empa ist in ihrer Brückenfunktion zwischen Forschung und praktischen Anwendungen seit je ein enger Partner der Schweizer (Export-)Industrie. Im Zuge der nun vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen wird die Empa die Zusammenarbeit mit interessierten Unternehmen weiter intensivieren – auch und vor allem in Form kurzfristiger Projekte, um gemeinsam neue, innovative Applikationen an den Markt zu bringen.

Zielsetzungen und Neuerungen
Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Förderung von Innovation und Technologietransfer unterstützen die rasche und effiziente Umsetzung von Erkenntnissen in neue Produkte und Prozesse und beschleunigen die Markteinführung. Parallel und ergänzend zur bisherigen Forschungsförderung durch die KTI und den bereits im Sommer 2011 eingeführten Sondermassnahmen sind die neuen Massnahmen explizit auf die Beschleunigung von bestehenden Innovationsvorhaben bis zur Markteinführung ausgerichtet. Zusätzlich sollen mittelfristige Risiken für KMU im Innovationswettbewerb abgebaut und risikoreiche, aber mit hohen Ertragsaussichten verbundene Projekte stärker gefördert werden.

Förderung kurzfristiger Vorhaben seitens KTI
Diese Massnahmen zielen – anders als bei der üblichen Projektförderung durch die KTI – auch auf die Markteinführung für bestehende Innovationsvorhaben und ermöglichen die Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastrukturen. Neben der Reduktion der Eigenbeteiligung von KMU unter 50% stehen markante Tarifanpassungen und separate Overheadzahlungen an die Forschungspartner zu Diskussion, um kurzfristig zielorientierte Anreize zu setzen, die KMU in ihren Arbeitskosten zu entlasten und die Leistungen der Forschungspartner adäquat zu kompensieren.
Neben der Erhöhung der Bundesmittel für die KTI sieht das Massnahmenpacket 2011 auch Ausgleichszahlungen für Schweizer Beteiligte an internationalen Forschungsprogrammen vor, um die Wechselkursverluste zu kompensieren, sowie Investitionen in umsetzungsreife Forschungsinfrastrukturen vor, so etwa die von der Empa konzipierte Forschungsplattform «NEST», ein modulares Wohn- und Bürogebäude, das die Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Gebäudetechnologien sozusagen im «plug-and-play»-Modus ermöglicht.
Der voraussichtliche Zeitplan für die Umsetzung der Massnahmen sieht wie folgt aus:
• 30.9.11: Voraussichtlicher Beschluss des Parlamentes zur Finanzierung der Sonderbotschaft «Starker Franken» des Bundesrates
• 07.10.11: Kommunikation der neuen Förderbedingungen für die Sondermassnahmen der KTI und Aufschalten der notwendige Dokumente
• 13.10.11: Inkrafttreten der Sondermassnahmen auf Grundlage der revidierten  Verordnung zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz V-FIFG

Detaillierte Informationen zum Massnahmenpaket 2011: www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/24011.pdf
Detaillierte Informationen zu den Sondermassnahmen der KTI: www.kti.admin.ch

 
 
 
Flankierende Massnahmen zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit durch Innovation
(PDF-File 674 KB)
 
 

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